Die Befreiung

Am 11. April 1945 befreiten amerikanische Truppen das Strafgefängnis Wolfenbüttel. Nach einer Überprüfung der Gefangenen entließen sie diese und suspendierten das Vollzugspersonal. Einige politische Gefangene blieben noch vor Ort und unterstützten die Amerikaner. Ab Juni 1945 genehmigte die britische Militärregierung schrittweise die Wiedereinstellung des entlassenen Personals.
Prozess gegen Bedienstete

Im Juli 1945 erhoben ehemalige deutsche Gefangene Vorwürfe gegen mehrere Bedienstete. Untersuchungen führten zu einem ersten Prozess gegen 16 Angeklagte vor dem Landgericht Braunschweig. Nach Prozessende gab es Proteste aus Belgien, da die Briten das Verfahren einem deutschen Gericht überlassen hatten. 1947 erreichte Belgien die Auslieferung von 31 früheren Beschäftigten. Davon wurden sechs im April 1950 wegen Mordes und Misshandlungen vor einem Kriegsgericht in Brüssel angeklagt. Das Gerichtsverfahren endete im Dezember 1950 in zweiter Instanz mit drei Verurteilungen wegen Gefangenenmisshandlung.
Weiterlaufende Hinrichtungen

Die Todesstrafe blieb in allen westlichen Besatzungszonen zunächst in Kraft. Das neue Besatzungsrecht nannte 20 Delikte, die mit dem Tode bestraft werden konnten. Zur Ahndung von NS-Verbrechen wurde der Straftatbestand „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ geschaffen. Von Juni 1945 bis Juli 1947 ließ die britische Militärregierung 67 neue Todesurteile in Wolfenbüttel vollstrecken, meist wegen Verstößen gegen das Besatzungsrecht. Dazu zählte unter anderem verbotener Waffenbesitz. 44 Hinrichtungen wurden durch die Guillotine vollstreckt, 23 weitere Urteile durch britische Erschießungskommandos in der Kaserne an der Lindener Straße in Wolfenbüttel.
