• Dachzeile Wolfenbüttel nach 1945

Kontinuitäten und Brüche nach 1945

© Helge Krückeberg - SNG

Am 11. April 1945 wurden das Strafgefängnis und die Stadt Wolfenbüttel von der 9. US-Armee befreit. Für viele Gefangene bedeutete die Befreiung die Hoffnung auf ein Überleben. In Abgrenzung zum Nationalsozialismus wurden 1949 mit dem Grundgesetz demokratische Institutionen geschaffen und Grundrechte festgeschrieben. Trotzdem wirkte der Nationalsozialismus in Justiz und Gesellschaft nach.

Kontinuitäten in der westdeutschen Justiz

© Gedenkstätte in der JVA Wolfenbüttel

In der westdeutschen Justiz wurde nationalsozialistisch belastetes Personal wiedereingestellt. In der britischen Besatzungszone wurden durch die sogenannte „Huckepack-Klausel“ für jeden unbelasteten Richter ein belasteter Richter wieder eingesetzt. In der frühen Bundesrepublik wurde kein Richter wegen seiner NS-Urteile strafrechtlich belangt. Sie argumentierten, lediglich geltendes Recht angewandt zu haben.

Der §175 in der Bundesrepublik

© Gedenkstätte in der JVA Wolfenbüttel

Nach 1945 waren gesetzliche Regelungen gegen „Gewohnheitsverbrecher“ und homosexuelle Männer weiterhin gültig. Vor dem Hintergrund des Kalten Krieges wurde 1951 das politische Strafrecht gegen Kommunisten eingeführt. Als Folge saßen erneut Menschen wegen politischer Betätigung oder homosexueller Handlungen im Strafgefängnis Wolfenbüttel in Haft. Der Paragraph 175, der seit der Kaiserzeit homosexuelle Handlungen unter Männern bestrafte, wurde 1969 gelockert und erst 1994 vollständig abgeschafft.

Politische Häftlinge und "Gewohnheitsverbrecher"

Ausstellung Kontinuitäten und Brüche nach 1945
© Gedenkstätte in der JVA Wolfenbüttel

1956 verbot das Bundesverfassungsgericht die KPD. Das politische Strafrecht wurde 1968 reformiert. Politische Gefangene wurden aus der Haft entlassen, sie blieben jedoch vorbestraft. In Wolfenbüttel waren mindestens 90 Männer aufgrund des politischen Strafrechts inhaftiert. Die Mehrheit wurde 1955 von Einzel- in Gemeinschaftszellen verlegt, um ihren Kontakt zu anderen Inhaftierten zu minimieren. 1933 wurde mit dem Gesetz gegen „gefährliche Gewohnheitsverbrecher“ der Paragraph 20a RStGB eingeführt. Dahinter stand die Idee, dass Wiederholungstäter eine charakterliche Veranlagung zur Kriminalität besäßen. Gegen sie konnten hohe Zuchthausstrafen mit anschließender unbefristeter Sicherungsverwahrung verhängt werden. Diese strafrechtliche Regelung wurde fast unverändert ins bundesdeutsche Strafgesetzbuch übernommen. Die ungenaue Definition des „Gewohnheitsverbrechers“ galt weiter, sodass Richter auch für geringfügige Delikte lange Haftstrafen und Sicherungsverwahrung verhängen konnten. Erst 1970 wurde § 20a StGB abgeschafft. Im gleichen Jahr wurden auch Zuchthausstrafen abgeschafft. Die von den Nationalsozialisten eingeführte Sicherungsverwahrung besteht in veränderter Form bis heute.

Reformierung des deutschen Strafvollzugs

Ausstellung Befreiung des Strafgefängnisses
© Gedenkstätte in der JVA Wolfenbüttel

Nach dem Krieg liberalisierten die Alliierten die Vorschriften für den deutschen Strafvollzug. In Anknüpfung an den Strafvollzug der Weimarer Republik stand die Resozialisierung, die Wiedereingliederung der straffällig Gewordenen in die Gesellschaft, im Mittelpunkt. 1977 trat erstmals in der Bundesrepublik ein Strafvollzugsgesetz in Kraft.

Gedenkstätte Wolfenbüttel

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