Über das Projekt

Fortgesetzte Verfolgung
Der § 175 StGB stellte männliche Homosexualität bzw. homosexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe und galt in seiner durch die Nationalsozialisten 1935 verschärften Form in der Bundesrepublik bis 1969 unverändert fort. Ziel des Projektes war es, nicht nur die Verurteilungen und den Strafvollzug von Männern, die nach § 175 StGB verurteilt wurden, am Beispiel des Strafgefängnisses zu erforschen.
Darüber hinaus sollte ein Einblick in die Lebenswelt von homosexuellen Männern unter dem Druck der Strafverfolgung gewonnen werden. Schließlich ist zu vermuten, dass die Strafbarkeit homosexueller Handlungen das Sexualverhalten der betreffenden Männer stark beeinträchtigt, aber auch Gegenbewegungen und Aktivismus hervorgebracht hat.

Projektergebnisse
Die Ergebnisse des Projekts wurden 2019 in einer Publikation vorgelegt sowie durch einen Workshop Teil des pädagogischen Angebots der Gedenkstätte.
Maria Bormuth war als wissenschaftliche Mitarbeiterin für die Umsetzung des Projekts verantwortlich, das in Kooperation mit „Queeres Netzwerk Niedersachsen“ und im Rahmen der Kampagne "Für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in Niedersachsen" durchgeführt wurde.
Das Projekt wurde gefördert aus Mitteln des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
