Das Strafgefängnis im Nationalsozialismus

In Wolfenbüttel befand sich das zentrale Gefängnis des Landes Braunschweig. Als Einrichtung der Justiz war es in die Verfolgungspolitik der Nationalsozialisten eingebettet.
Mit der „Volksgemeinschaft“ propagierten die Nationalsozialisten eine rassisch und politisch homogene Gesellschaftsordnung. Politisch Andersdenkende, Homosexuelle, sozial Ausgegrenzte, Juden oder Sinti und Roma sollten nicht dazu gehören.
Die Justiz verfolgte sie auf der Basis neu eingeführter oder verschärfter Gesetze und Verordnungen.
Mit Kriegsbeginn erhöhte sich nicht nur der Druck auf die deutsche Zivilbevölkerung, sondern noch mehr auf die im Deutschen Reich eingesetzten Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter sowie die Menschen in den besetzten Gebieten. Als Folge nahm die Zahl ausländischer Gefangener zu. Drastisch verschlechterte Haftbedingungen wie die Ausweitung des Arbeitszwangs, die angespannte Ernährungslage und die starke Überbelegung führten zu mehr als 500 Todesfällen unter den Gefangenen.
Die Hinrichtungsstätte 1937 bis 1945

Im Herbst 1937 richtete das Reichsministerium der Justiz im Strafgefängnis Wolfenbüttel eine zentrale Hinrichtungsstätte für Norddeutschland ein. Die meisten Todesurteile wurden von NS-Sondergerichten verhängt.
Mit immer härteren Strafen und immer mehr Todesurteilen wollte der NS-Staat seine Macht sichern und sozialrassistische Vorstellungen umsetzen. Richtlinien regelten den Ablauf der Hinrichtungen. Ein Scharfrichter vollstreckte die Todesurteile.
Bis März 1945 wurden in Wolfenbüttel an 526 Männern und Frauen Todesurteile mit der Guillotine vollstreckt. Die Hinrichtungszahlen stiegen nach Kriegsbeginn 1939 stark an. Fast die Hälfte aller zum Tode Verurteilten kam aus dem besetzten europäischen Ausland.
Die meisten Hingerichteten wurden auf lokalen Friedhöfen bestattet. Über 200 Leichen kamen zu Forschungszwecken an das Anatomische Institut der Universität Göttingen.
Befreiung, Kriegsende und Besatzung

Am 11. April 1945 befreiten amerikanische Truppen das Strafgefängnis Wolfenbüttel. Sie entließen einen Teil der Gefangenen und suspendierten das Vollzugspersonal. Im Juni 1945 wurde Wolfenbüttel Teil der britischen Zone und die Briten übernahmen die Verwaltung des weiterhin genutzten Gefängnisses.
Die Amerikaner brachten im April 1945 das Gefängnis unter ihre Kontrolle und öffneten die Zellen der etwa 1 500 Inhaftierten. Das Gelände durften diese zunächst nicht verlassen. Mehrere hundert Männer nutzten die Gelegenheit zur „Selbstentlassung“.
Ab Juni 1945 genehmigte die britische Militärregierung schrittweise die Wiedereinstellung des entlassenen Personals. Gleichzeitig fanden Ermittlungen gegen einzelne Bedienstete statt. Von Juni 1945 bis Juli 1947 ließ die britische Militärregierung 67 neue Todesurteile in Wolfenbüttel vollstrecken, meist wegen Verstößen gegen das Besatzungsrecht wie verbotener Waffenbesitz.
Kontinuitäten und Brüche

In Abgrenzung zum Nationalsozialismus wurden 1949 mit dem Grundgesetz demokratische Institutionen geschaffen und Grundrechte festgeschrieben. Trotzdem wirkte der Nationalsozialismus in Justiz und Gesellschaft nach.
In der westdeutschen Justiz wurde nationalsozialistisch belastetes Personal wiedereingestellt. Außerdem hatten gesetzliche Regelungen gegen „Gewohnheitsverbrecher“ und homosexuelle Männer weiterhin Gültigkeit. Vor dem Hintergrund des Kalten Krieges wurde 1951 das politische Strafrecht gegen Kommunisten eingeführt.
Durch neue Vorschriften und mit einem neuen Anstaltsleiter wurde schon ab 1945 der Strafvollzug in Wolfenbüttel liberalisiert. Ziel war die Wiedereingliederung der Strafgefangenen in die Gesellschaft. Zwischen 1968 und 1970 wurden die genannten gesetzlichen Regelungen gegen Kommunisten, „Gewohnheitsverbrecher“ und homosexuelle Männer abgeschafft oder abgemildert.
Raum für Erinnerungen?

Immer noch kämpfen Verurteilte der NS-Justiz in der Bundesrepublik um ihre gesellschaftliche und politische Anerkennung als NS-Opfer. In Wolfenbüttel führten Bürgerproteste gegen den geplanten Abriss des Hinrichtungsgebäudes 1990 zur Errichtung einer Gedenkstätte. Überlebende Gefangene aus Westeuropa sorgten im Strafgefängnis Wolfenbüttel und in ihren Heimatländern für erste Erinnerungszeichen und Gedenkfeiern. In Belgien gründeten sie 1948 einen eigenen Verband. Wichtige Anliegen waren für die Überlebenden die Aufhebung der NS-Urteile und das Recht auf Entschädigungszahlungen.
In der bundesrepublikanischen Gesellschaft wurden dagegen bis in die 1980er Jahre die NS-Justizverbrechen in Gefängnissen weitgehend verschwiegen. Die historischen Orte wurden größtenteils als nicht öffentlich zugängliche Haftorte weitergenutzt. Dieses änderte sich mit der aktiven Auseinandersetzung durch bürgerschaftliche Initiativen und Einzelpersonen. Das Leben vieler Familienangehöriger der Justiz-Verurteilten wird bis heute von der NS-Verfolgung beeinflusst.
